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BVerwG, 13.02.1959 - VI B 79.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.06.1958 - 288 III 56
- BVerwG, 13.02.1959 - VI B 79.58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 13.02.1959 - VI B 79.58
Daß das Gesetz zu Art. 131 GG auf Grund der besonderen Ermächtigung des Art. 131 GG die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Bediensteten neu regeln konnte, ohne an die am 8. Mai 1945 bestehenden Rechte gebunden zu sein, hat der Senat im Ergebnis übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]). - BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
Auszug aus BVerwG, 13.02.1959 - VI B 79.58
Aus dem Gesetz folgt auch klar, daß das Gericht den nach seinem Ermessen erforderlichen Beweis zu erheben hat (§ 64 Satz 1 bay. VGG) und hierbei nicht an die Beweisanträge der Beteiligten gebunden ist (§ 63 Satz 2 bay. VGG); dieses Ermessen wird durch die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts in dem für die Entscheidung erforderlichen Umfang begrenzt (BVerwGE 2, 135 [136]).